Ausland
Im Prinzip kann eine ambulante zahnärztliche Behandlung im europäischen Ausland jederzeit ohne vorherige Genehmigung gegen Kostenerstattung durch die eigene gesetzliche Krankenkasse durchgeführt werden. Wir raten jedoch vor einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan bzw. eine Gebührenvorausberechnung durch den Zahnarzt erstellen zu lassen. Diese sollte dann mit der gesetzlichen Krankenkasse abgeklärt werden, um letztendlich die Höhe der selbst zu tragenden Kosten zu ermitteln.



